Allgemeine Geschäftsbedingungen für MIDWIFELY
Version 3.2 · Stand: 18.10.2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Anbieterin von MIDWIFELY und Vertragspartnerin der Kundin ist:
Twofold GmbH
Alstertwiete 1 A
20099 Hamburg
Vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Kerber und Justin Miehle
E-Mail: kontakt@midwifely.de
1.2 MIDWIFELY ist der Marken- und Produktname der Twofold GmbH. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechte, Pflichten oder Erklärungen von „MIDWIFELY“ beschreiben, ist damit die Twofold GmbH als Anbieterin gemeint. Die Verwendung des Marken- und Produktnamens begründet keine gesonderte Vertragspartnerin.
1.3 Diese AGB gelten für die kostenlose Testnutzung, die kostenpflichtige Nutzung und ausdrücklich vereinbarte Sonderprogramme von MIDWIFELY.
1.4 Als Kundin gilt die natürliche oder juristische Person, die den Nutzungsvertrag abschließt. Bei einer Anmeldung für eine Praxis oder Organisation muss die anmeldende Person zum Vertragsschluss berechtigt sein.
1.5 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der Kundin gilt ergänzend die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Bei Widersprüchen zu Regelungen über die Auftragsverarbeitung geht die AVV vor.
2. Leistungsumfang
2.1 MIDWIFELY ist eine Software zur Unterstützung des Hebammenalltags, insbesondere zur Organisation von Kontakten, Dokumentation, Terminen, Kursen und Abrechnung. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot, die der Kundin bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Der reguläre Paketpreis umfasst die im jeweiligen Angebot als enthalten ausgewiesenen Funktionen. Optional angebotene Zusatzleistungen oder Leistungen externer Anbieter können gesonderten Bedingungen und Gebühren unterliegen. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2.3 Einzelne Funktionen können als Testfunktion, Vorschau oder eingeschränkt verfügbare Funktion gekennzeichnet sein. Eine solche Kennzeichnung beschreibt den jeweiligen Entwicklungs- oder Freischaltungsstand.
2.4 Die elektronische Einreichung von Abrechnungen steht nur für die jeweils unterstützten und freigeschalteten Krankenkassen und Annahmestellen zur Verfügung. MIDWIFELY gewährleistet weder die Annahme einer konkreten Abrechnung durch eine Krankenkasse noch deren Erstattung.
2.5 MIDWIFELY schuldet die vereinbarte Softwareleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Zeitersparnis oder die vollständige Automatisierung sämtlicher Praxisabläufe wird nicht zugesagt.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Die Kundin hat bei der Registrierung zutreffende Angaben zu machen und vertragsrelevante Angaben aktuell zu halten.
3.2 Der Vertrag über die kostenlose Testnutzung kommt mit Zustimmung zu den angezeigten Vertragsbedingungen und der Freischaltung des Benutzerkontos zustande.
3.3 Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht ausschließlich durch eine ausdrückliche Buchung der Kundin. Eine kostenlose Testphase wird nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.
3.4 Vor der kostenpflichtigen Buchung werden der Kundin insbesondere der Preis, anwendbare Zusatzgebühren, gewährte Rabatte, der Zahlungsbeginn und die Kündigungsbedingungen angezeigt.
3.5 Die Kundin kann ein Abonnement bereits während ihrer kostenlosen Testphase buchen. Die vereinbarte kostenlose Restlaufzeit bleibt dabei erhalten. Der Zahlungsbeginn richtet sich nach dem bei der Buchung angezeigten Datum.
3.6 Die Kundin erhält eine Bestätigung des Vertragsschlusses und der wesentlichen Vertragsbedingungen per E-Mail. Die maßgeblichen Vertragsbedingungen werden ihr in einer speicherbaren Form zur Verfügung gestellt.
4. Kostenlose Testphasen und Übergang zum regulären Angebot
4.1 Allgemeine Regelungen
Die kostenlose Testphase ermöglicht die Nutzung des jeweils freigeschalteten Funktionsumfangs ohne Abo-Grundpreis. Für die Anmeldung zur kostenlosen Testphase ist keine Zahlungskarte erforderlich.
Ohne ausdrückliche Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements entstehen durch das Ende der Testphase keine Abo-Kosten.
4.2 Anmeldung bis einschließlich 14.10.2026
Für Kundinnen, die sich bis einschließlich 14.10.2026 zur bisherigen Testphase angemeldet haben, endet die kostenlose Testphase grundsätzlich mit Ablauf des 14.11.2026.
Soweit einer Kundin aufgrund bereits vereinbarter Testphasenbedingungen eine Ankündigung des Testendes mindestens 30 Tage im Voraus zusteht, bleibt diese Zusage erhalten. Erfolgt die Ankündigung später, endet ihre kostenlose Testphase entsprechend später. Das für die Kundin geltende Testende wird ihr mitgeteilt.
4.3 Anmeldung vom 15.10.2026 bis einschließlich 07.11.2026
Bei einer Anmeldung in diesem Zeitraum endet die kostenlose Übergangstestphase mit Ablauf des 14.11.2026. Der Frühstarterinnen-Rabatt nach Ziffern 6.1 bis 6.5 gilt für diese Anmeldungen nicht.
4.4 Anmeldung ab 08.11.2026
Bei einer Anmeldung ab dem 08.11.2026 beginnt die kostenlose Testphase mit der erstmaligen Aktivierung des Benutzerkontos durch Vergabe eines Passworts. Sie endet mit Ablauf des siebten auf den Aktivierungstag folgenden Kalendertags. Das individuelle Testende wird der Kundin angezeigt.
Der Versand der E-Mail zur Passwortvergabe startet die Testphase noch nicht. Die individuelle Testphase wird durch den allgemeinen Start des kostenpflichtigen Angebots nicht verkürzt.
4.5 Zahlungsbeginn
Das reguläre kostenpflichtige Angebot beginnt am 15.11.2026 um 00:00 Uhr. Für eine Kundin mit späterem individuellem Testende beginnt die Zahlung frühestens nach Ablauf ihrer kostenlosen Testphase und nur bei ausdrücklicher Abo-Buchung.
4.6 Zeitangaben
Für die in diesen AGB genannten Stichtage und Uhrzeiten gilt die Zeitzone Europe/Berlin.
4.7 Nutzung ohne anschließendes Abonnement
Bucht die Kundin kein Abonnement, endet nach ihrer kostenlosen Testphase die aktive Nutzung. Der anschließende Datenzugriff richtet sich nach Ziffer 15.
5. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Als Entgelte gelten in dieser Ziffer sämtliche vereinbarten Vergütungen der Kundin an MIDWIFELY, insbesondere der Abo-Grundpreis, die MIDWIFELY-Gebühren für IGeL-Leistungen und IGeL-Kursteilnahmen nach Ziffer 7 sowie ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen. Die Zahlungsregelungen gelten unabhängig davon, ob diese Entgelte gemeinsam oder getrennt abgerechnet werden.
5.1 Der reguläre Abo-Grundpreis beträgt 39,00 € pro lizenzierter Nutzerin und Kalendermonat einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Angebot vereinbart wurde.
5.2 Das Abonnement ist monatlich kündbar. Eine Jahresbindung oder jährliche Vorauszahlung ist nicht vorgesehen.
5.3 Beginnt die kostenpflichtige Nutzung während eines Kalendermonats, wird der Abo-Grundpreis für diesen ersten Monat zeitanteilig berechnet. Maßgeblich ist das Verhältnis der kostenpflichtigen Nutzungstage zu den Kalendertagen des betreffenden Monats. Der erste Rechnungsbetrag wird vor der Buchung angezeigt.
5.4 Nach dem ersten gegebenenfalls zeitanteiligen Monat erfolgt die Abrechnung des Abo-Grundpreises jeweils zum Beginn des Kalendermonats im Voraus. Der Abo-Grundpreis wird zum vereinbarten Beginn des jeweiligen kostenpflichtigen Abrechnungszeitraums fällig. Der erste zeitanteilige Abo-Grundpreis wird zum bei der Buchung vereinbarten kostenpflichtigen Start fällig. Abweichend ausdrücklich vereinbarte Zahlungstermine bleiben unberührt.
5.5 Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen und vereinbarten Zahlungsarten. Für die Abwicklung von Zahlungen der Kundin an MIDWIFELY kann MIDWIFELY Stripe oder einen anderen Zahlungsdienstleister einsetzen. Diese Zahlungsabwicklung ist von der optionalen Zahlungsanbindung für Zahlungen der Kundinnen der Hebamme nach Ziffer 7 zu unterscheiden.
5.6 Die Entgelte können gemeinsam oder in getrennten Rechnungen abgerechnet werden. Die Zusammenfassung oder getrennte Abrechnung verändert weder ihre Berechnungsgrundlage noch ihre vereinbarte Höhe. Bereits im vereinbarten Zahlungsfluss einbehaltene Beträge werden nicht nochmals berechnet.
Maßgeblich sind die vereinbarten Zahlungstermine. Soweit für gesondert abgerechnete Entgelte kein Zahlungstermin vereinbart wurde, sind diese innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
5.7 Eine Änderung öffentlich angezeigter Preise ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Preisänderungen für bestehende Verträge bedürfen einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung.
5.8 Klärung von Rechnungen, Abbuchungen und Erstattungen
Die Kundin hat erkennbare Unstimmigkeiten bei Rechnungen oder Abbuchungen unverzüglich an kontakt@midwifely.de mitzuteilen und an ihrer Klärung angemessen mitzuwirken.
Zur Klärung einer beanstandeten Zahlung oder eines Erstattungsanspruchs hat sich die Kundin zunächst an MIDWIFELY zu wenden, soweit ihr dies zumutbar ist und dadurch keine Fristen oder berechtigten Schutzinteressen gefährdet werden. MIDWIFELY prüft den Vorgang und veranlasst eine geschuldete Erstattung. Vermeidbare Rückbelastungen und dadurch entstehende zusätzliche Kosten sollen auf diesem Weg verhindert werden. Gesetzliche Rechte und berechtigte Rechte gegenüber Banken oder Zahlungsdienstleistern bleiben unberührt.
Eine Rückbuchung oder Zahlungsanfechtung ersetzt keine Kündigung und entscheidet nicht abschließend über die Berechtigung der zugrunde liegenden Forderung. Soweit der vertragliche Zahlungsanspruch berechtigt ist, bleibt die Kundin zur Zahlung verpflichtet.
5.9 Kosten fehlgeschlagener Zahlungen und Rückbelastungen
Verursacht die Kundin durch eine von ihr zu vertretende Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten das Scheitern eines berechtigten Zahlungseinzugs oder eine Rückbelastung, behält sich MIDWIFELY vor, Ersatz der dadurch tatsächlich entstandenen, erforderlichen und gesetzlich ersatzfähigen zusätzlichen Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten zu verlangen.
Dies kann insbesondere betreffen:
- einen berechtigten Lastschrifteinzug, der wegen von der Kundin zu vertretender fehlender Kontodeckung oder unzutreffender Zahlungsdaten scheitert;
- eine von der Kundin schuldhaft vertragswidrig veranlasste Rückbelastung;
- erforderliche Kosten der Abwehr einer schuldhaft vertragswidrigen Zahlungsanfechtung.
Die bloße Ausübung eines gesetzlichen oder bankvertraglichen Erstattungsrechts begründet für sich genommen keine Kostenpflicht. Auch der Ausgang eines Zahlungsanfechtungsverfahrens begründet allein keinen Ersatzanspruch.
Keine Kostenpflicht nach dieser Ziffer besteht für Vorgänge, die MIDWIFELY zu vertreten hat, insbesondere unberechtigte, doppelte oder fehlerhafte Abbuchungen. Gewöhnliche Zahlungsabwicklungsgebühren und Kosten der Durchführung einer geschuldeten Erstattung werden nach dieser Regelung nicht zusätzlich berechnet.
5.10 Höhe und Nachweis zusätzlicher Zahlungskosten
Die Gebühren externer Banken und Zahlungsdienstleister werden von diesen festgelegt; MIDWIFELY setzt sie nicht selbst fest. Maßgeblich sind die für den konkreten Vorgang tatsächlich berechneten Kosten. Änderungen dieser Gebühren erweitern die Voraussetzungen einer Kostenpflicht nach Ziffer 5.9 nicht.
MIDWIFELY verlangt höchstens Ersatz des tatsächlich verbleibenden ersatzfähigen Schadens und weist Anlass und Höhe der geltend gemachten Kosten nachvollziehbar aus. Erstattungen und Gutschriften werden berücksichtigt; spätere Erstattungen werden entsprechend gutgeschrieben oder zurückgezahlt.
Auf die nach Ziffer 5.9 ersatzfähigen Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten erhebt MIDWIFELY keinen eigenen Bearbeitungs- oder Verwaltungszuschlag. Die gesetzlichen Verzugsansprüche nach Ziffer 5.11 bleiben unter Berücksichtigung gesetzlicher Anrechnungspflichten unberührt. MIDWIFELY berücksichtigt die gesetzliche Pflicht zur Schadensminderung.
5.11 Zahlungsverzug und Forderungsdurchsetzung
Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Scheitert eine Zahlung, informiert MIDWIFELY die Kundin und fordert sie auf, die Zahlungsart zu aktualisieren oder den offenen Betrag anderweitig zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug behält sich MIDWIFELY vor, gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz der tatsächlich entstandenen, erforderlichen und gesetzlich ersatzfähigen Verzugskosten geltend zu machen. Hierzu können insbesondere nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten sowie erforderliche Kosten einer anwaltlichen, inkassobasierten oder gerichtlichen Forderungsdurchsetzung gehören.
Gegenüber Kundinnen, die keine Verbraucherinnen sind, bleibt außerdem die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale gemäß § 288 Absatz 5 BGB vorbehalten.
Mahnkosten werden nur in nachgewiesener, gesetzlich ersatzfähiger Höhe berechnet. Die Kosten einer Mahnung, die den Verzug erst begründet, werden nicht als Verzugsschaden berechnet. Eigener Personal- und Verwaltungsaufwand wird nicht zusätzlich als Mahnkosten berechnet. Gesetzliche Anrechnungspflichten werden berücksichtigt; derselbe Schaden wird nicht mehrfach berechnet.
5.12 Kulanz
MIDWIFELY kann im Einzelfall aus Kulanz Ansprüche nach Ziffern 5.9 bis 5.11 ganz oder teilweise geltend machen oder auf diese verzichten. Dies gilt insbesondere für die gesetzliche Verzugspauschale. MIDWIFELY kann im Einzelfall außerdem eine abweichende Zahlungsregelung vereinbaren. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Ermäßigung, Zahlungsregelung oder einen Verzicht bei späteren Zahlungsvorgängen.
6. Sonderkonditionen und Berufsstart-Programm
6.1 Kundinnen, die sich bis einschließlich 14.10.2026 zur Testphase angemeldet haben, erhalten 50 % Rabatt auf den Abo-Grundpreis, wenn sie:
- das kostenpflichtige Abonnement spätestens am 14.11.2026 um 23:59 Uhr ausdrücklich buchen und
- die kostenpflichtige Nutzung nahtlos am 15.11.2026 beginnen.
Eine zusätzliche Aktivitäts- oder Feedbackvoraussetzung besteht nicht.
6.2 Der Rabatt gilt für den zeitanteiligen Abo-Grundpreis im November 2026 und für die vollständigen Kalendermonate Dezember 2026, Januar 2027 und Februar 2027.
Der rabattierte Grundpreis für einen vollständigen Kalendermonat beträgt 19,50 € einschließlich Umsatzsteuer. Ab März 2027 gilt der reguläre Grundpreis von 39,00 € pro Monat einschließlich Umsatzsteuer.
6.3 Der Rabatt gilt ausschließlich für den Abo-Grundpreis. Buchungsgebühren, Gebühren externer Anbieter und gesondert vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht rabattiert.
6.4 Der Rabatt ist an den erstmaligen nahtlosen Abo-Start zum genannten Termin gebunden. Eine spätere erstmalige Buchung oder ein späterer Neuabschluss nach Beendigung des Abonnements begründet keinen erneuten Rabattanspruch.
6.5 Ausdrücklich vereinbarte individuelle Sonderkonditionen bleiben unberührt. MIDWIFELY kann im Einzelfall abweichende Konditionen gewähren; daraus entsteht kein allgemeiner Anspruch auf entsprechende Ausnahmen.
6.6 Berechtigung zum Berufsstart-Programm
Hebammen erhalten die nachfolgenden Berufsstart-Konditionen, wenn ihre erstmalige kostenpflichtige Nutzung von MIDWIFELY innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss ihrer berufsqualifizierenden Hebammenausbildung oder ihres entsprechenden Studiums beginnt. Maßgeblich ist das auf dem Abschlussnachweis angegebene Abschlussdatum. Die Berechtigung ist vor der kostenpflichtigen Buchung nachzuweisen.
6.7 Rabatt und Dauer
Der Rabatt beträgt 50 % auf den regulären Abo-Grundpreis. Er gilt für die ersten sechs vollständigen bezahlten Kalendermonate sowie zusätzlich für einen gegebenenfalls vorangehenden, zeitanteilig berechneten Einstiegsmonat. Der Rabatt beginnt erst mit der kostenpflichtigen Nutzung; eine vorherige kostenlose Nutzung wird nicht auf den Rabattzeitraum angerechnet.
Bei einem regulären Grundpreis von 39,00 € beträgt der rabattierte Grundpreis 19,50 € pro vollständigem Kalendermonat einschließlich Umsatzsteuer. Nach Ablauf des Rabattzeitraums gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte reguläre Grundpreis. Der konkrete Rabattzeitraum und die anschließenden Preise werden vor der Buchung angezeigt.
6.8 Umfang und Kombination
Der Rabatt gilt ausschließlich für den Abo-Grundpreis. Buchungsgebühren, Gebühren externer Anbieter und gesondert vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht rabattiert.
Das Berufsstart-Angebot ist nicht mit dem Frühstarterinnen-Rabatt nach Ziffern 6.1 bis 6.5 kombinierbar. Besteht eine Berechtigung für beide Angebote, wird das für die Kundin günstigere Angebot angewendet. Ausdrücklich vereinbarte individuelle Sonderkonditionen bleiben unberührt.
6.9 Kündigung und erneute Buchung
Die monatliche Kündbarkeit nach Ziffer 9 bleibt während des Rabattzeitraums bestehen. Das Berufsstart-Angebot kann einmalig in Anspruch genommen werden. Eine Kündigung und spätere erneute Buchung begründen keinen neuen Rabattzeitraum.
7. Buchungsgebühr für IGeL-Leistungen und IGeL-Kursteilnahmen sowie optionale Stripe-Anbindung
7.1 Umfang und Berechnungsgrundlage
Für in MIDWIFELY gebuchte oder verwaltete IGeL-Leistungen und IGeL-Kursteilnahmen fällt eine MIDWIFELY-Gebühr von 0,5 % des jeweiligen Nettobetrags zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an.
Maßgeblich ist der für die Leistung oder Kursteilnahme vereinbarte und in MIDWIFELY erfasste Preis ohne darin enthaltene Umsatzsteuer. Nicht maßgeblich ist, ob oder wann die Kundin diesen Betrag tatsächlich vereinnahmt.
Für Leistungen und Kursteilnahmen, die außerhalb von MIDWIFELY gebucht und verwaltet werden, fällt diese Gebühr nicht an.
Die Gebühr wird für dieselbe Leistung oder Kursteilnahme nur einmal erhoben. Ihre zusätzliche Erfassung als Rechnung oder Zahlung in MIDWIFELY führt nicht zu einer erneuten Gebühr.
Die Gebührenpflicht gilt ab dem vereinbarten Beginn des kostenpflichtigen Angebots für die Kundin. Eine rückwirkende Gebührenerhebung für zuvor abgeschlossene Vorgänge erfolgt nicht.
7.2 GKV-Kurse und Partnergebühren
Für GKV-Kurse erhebt MIDWIFELY keine Buchungsgebühr. Das gilt ausdrücklich auch für die Partnergebühr für die Teilnahme einer Lebenspartnerin, eines Lebenspartners oder einer sonstigen Begleitperson an einem GKV-Kurs.
Davon unabhängig können bei Nutzung eines externen Zahlungsdienstleisters dessen gesonderte Gebühren anfallen.
7.3 Stornierungen und Preisänderungen
Bei einer tatsächlich erfolgten vollständigen Stornierung vor Beginn der betreffenden Leistung oder des Kurses entfällt die MIDWIFELY-Buchungsgebühr.
Die Stornierung muss innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer Vornahme in MIDWIFELY erfasst oder gegenüber MIDWIFELY nachvollziehbar nachgewiesen werden. Ist sie bereits ordnungsgemäß in MIDWIFELY dokumentiert, ist kein zusätzlicher Nachweis erforderlich.
Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von MIDWIFELY. Die Frist beginnt am Tag nach der Stornierung.
Konnte die Kundin die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten, hat sie die Erfassung oder den Nachweis unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachzuholen.
Bei einer nachgewiesenen Teilstornierung oder Preisreduzierung vor Leistungs- beziehungsweise Kursbeginn wird die Gebührenbasis entsprechend angepasst. Bereits erhobene MIDWIFELY-Gebühren werden durch Gutschrift oder Erstattung berichtigt.
Die bloße technische Stornierung einer Rechnung lässt die Buchungsgebühr nicht entfallen, wenn die zugrunde liegende Buchung oder Leistung bestehen bleibt.
7.4 Freischaltung von Stripe für Zahlungen der Kundinnen
MIDWIFELY kann auf Anfrage eine Stripe-Anbindung für die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit IGeL-Leistungen und Kursbuchungen freischalten.
Die Freischaltung setzt die technische Verfügbarkeit sowie die erforderliche Registrierung, Prüfung und Freigabe durch Stripe voraus.
7.5 Vertragsverhältnis mit Stripe
Für die Nutzung der Stripe-Zahlungsdienste ist ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen der Kundin und Stripe erforderlich. Hierfür gelten insbesondere die jeweils anwendbaren Stripe-Vertragsbedingungen und Bedingungen für verbundene Konten.
Die maßgeblichen Bedingungen werden der Kundin vor Einrichtung der Anbindung zugänglich gemacht. Die Kundin ist für zutreffende Angaben gegenüber Stripe sowie die Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis verantwortlich.
7.6 Verantwortung für die zugrunde liegenden Leistungen
Der Vertrag über die gebuchte Hebammenleistung oder Kursteilnahme besteht zwischen der Kundin und ihrer jeweiligen Kundin beziehungsweise teilnehmenden Person.
Die Kundin bleibt insbesondere für die Leistungserbringung, Rechnungsstellung, steuerliche Behandlung sowie die Berechtigung von Rückerstattungen verantwortlich.
MIDWIFELY stellt die vereinbarte technische Anbindung bereit. Eigene gesetzliche und vertragliche Pflichten von MIDWIFELY bleiben unberührt.
7.7 Zusätzliche Stripe-Gebühren
Für die Nutzung von Stripe können zusätzlich zur MIDWIFELY-Buchungsgebühr Gebühren von Stripe anfallen, insbesondere für Zahlungsabwicklung und weitere vereinbarte Zahlungsdienste.
Diese Gebühren richten sich nach dem Vertragsverhältnis der Kundin mit Stripe. MIDWIFELY setzt die von Stripe erhobenen Gebühren nicht fest.
Vor Freischaltung erhält die Kundin Informationen über die anwendbaren Gebühren beziehungsweise einen Zugang zu den maßgeblichen Preisbedingungen.
Ob Stripe eigene Gebühren bei Stornierungen oder Erstattungen zurückerstattet, richtet sich nach den Stripe-Bedingungen.
7.8 Einbehalt als Plattformgebühr
Bei aktivierter Stripe-Anbindung kann die MIDWIFELY-Buchungsgebühr nach vorheriger Information und Vereinbarung als Plattformgebühr unmittelbar im Zahlungsfluss einbehalten werden.
Dadurch ändern sich weder die Berechnungsgrundlage noch die vereinbarten Ausnahmen. Eine zusätzliche Berechnung derselben MIDWIFELY-Gebühr erfolgt nicht.
Entfällt eine bereits einbehaltene MIDWIFELY-Gebühr nach Ziffer 7.3, wird sie gutgeschrieben oder erstattet.
7.9 Technische Verarbeitung und Deaktivierung
Die Kundin ermächtigt MIDWIFELY im erforderlichen Umfang, die vereinbarte Zahlungsanbindung technisch auszuführen, insbesondere Zahlungsvorgänge anzulegen, Zahlungsstatus zu verarbeiten und vereinbarte Plattformgebühren zu übermitteln.
Eine Deaktivierung der Anbindung beendet nicht automatisch das Vertragsverhältnis der Kundin mit Stripe. Bereits entstandene Verpflichtungen bleiben bestehen.
8. Optionale Bankanbindung und Open Banking
8.1 MIDWIFELY kann künftig eine optionale Anbindung von Praxiskonten anbieten, insbesondere zum Abruf von Kontoinformationen und zum Abgleich von Zahlungseingängen.
Diese Funktion ist nicht allein aufgrund ihrer technischen Vorbereitung Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Eine allgemeine Verfügbarkeit oder ein bestimmter Freischaltungstermin wird nicht zugesagt.
8.2 Vor einer Aktivierung werden der Kundin der eingesetzte Anbieter, der Funktionsumfang, die erforderlichen Freigaben sowie etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen und Gebühren mitgeteilt. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung aktiviert.
8.3 Eine Bankanbindung setzt voraus, dass die Kundin zur Nutzung und Freigabe des betreffenden Kontos berechtigt ist. Die Anbindung ist für Praxiskonten vorgesehen. Private oder gemischt genutzte Konten sind nicht Gegenstand dieses Angebots.
8.4 Soweit ausschließlich Kontoinformationsdienste angeboten werden, begründet die Anbindung keine Befugnis von MIDWIFELY zur Auslösung von Überweisungen oder sonstigen Zahlungsvorgängen.
8.5 Die Kundin kann die Anbindung deaktivieren und erteilte Zugriffsfreigaben nach den Bedingungen des beteiligten Anbieters widerrufen. Die weitere Verarbeitung bereits importierter Daten richtet sich nach dem vereinbarten Nutzungszweck, den Weisungen der Kundin und den anwendbaren Datenschutzregelungen.
8.6 Die datenschutzrechtlichen Rollen und Einzelheiten werden vor Freischaltung in den einschlägigen Datenschutzinformationen und, soweit erforderlich, in der AVV geregelt. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Einwilligung oder Zugriffsfreigabe.
9. Laufzeit, Kündigung und vertragswidrige Nutzung
9.1 Das kostenpflichtige Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von der Kundin jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine zusätzliche Kündigungsfrist besteht nicht.
9.2 Die Kündigung kann über die bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform, insbesondere per E-Mail an kontakt@midwifely.de, erfolgen. Gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
9.3 Eine ordentliche Kündigung der Kundin setzt keine Begründung voraus. Angaben zu Kündigungsgründen sind freiwillig.
9.4 MIDWIFELY bestätigt den Zugang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt in Textform. Die aktive Nutzung bleibt grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, vorbehaltlich einer berechtigten Einschränkung nach Ziffer 9.8 oder 9.10. Anschließend gilt Ziffer 15.
9.5 Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist.
9.6 Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch MIDWIFELY kann insbesondere bei folgenden schwerwiegenden Pflichtverletzungen vorliegen:
- vorsätzlicher Erstellung oder Manipulation unzutreffender Leistungsnachweise, Dokumentationen oder Abrechnungen mit dem Ziel, nicht zustehende Zahlungen zu erhalten;
- vorsätzlicher Erfassung fingierter Stornierungen oder anderer Scheinvorgänge, um berechtigte MIDWIFELY-Gebühren zu umgehen, obwohl die zugrunde liegende Buchung oder Leistung bestehen bleibt;
- unbefugtem Zugriff auf fremde Konten oder Daten, missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten oder bewusster Umgehung von Zugriffs- und Sicherheitsbeschränkungen;
- vorsätzlich falschen Angaben oder Nachweisen, um sich unberechtigt Zugang, kostenlose Nutzung oder Sonderkonditionen zu verschaffen;
- missbräuchlichem Einsatz der Plattform für Spam, rechtswidrige Inhalte oder gezielte Beeinträchtigungen der Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Dienstes;
- erheblichem Zahlungsverzug, der trotz Mahnung und Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist fortbesteht, sofern unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt;
- wiederholter erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten trotz Abmahnung.
Ob eine Pflichtverletzung die Kündigung rechtfertigt, richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls. Gewöhnliche Bedienfehler, berechtigte Stornierungen, nachvollziehbare Rechnungskorrekturen oder sachliche Kritik sind für sich genommen keine Kündigungsgründe.
9.7 Beruht der Kündigungsgrund auf einer behebbaren Vertragsverletzung, erfolgt die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist. Eine sofortige Kündigung bleibt möglich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
9.8 Bei konkreten Anhaltspunkten für eine erhebliche Sicherheitsgefährdung oder schwerwiegenden Missbrauch kann MIDWIFELY den erforderlichen Teil des Zugangs vorübergehend beschränken. Die Beschränkung muss verhältnismäßig sein und darf nur so lange bestehen, wie ihr Grund fortbesteht. Die Kundin wird über Anlass und Umfang informiert, soweit dadurch keine gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Sicherheitsinteressen beeinträchtigt werden.
9.9 Eine Sperrung oder Kündigung beseitigt nicht die Rechte der Kundin auf Herausgabe ihrer Daten. Soweit ein unmittelbarer Kontozugriff aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, wird ein geeigneter sicherer Weg zur Datenbereitstellung angeboten.
9.10 Einschränkung bei erheblichen Zahlungsrückständen
Befindet sich die Kundin mit vertraglich geschuldeten Entgelten nach Ziffer 5 in Verzug, kann MIDWIFELY die aktive Nutzung frühestens nach Ablauf von 28 Kalendertagen seit dem ersten fehlgeschlagenen Einzug einer bereits fälligen, berechtigten Forderung vorübergehend einschränken, soweit der dafür maßgebliche Rückstand weiterhin besteht.
Voraussetzung ist eine vorherige Mahnung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens 14 Kalendertagen ab Zugang und ausdrücklichem Hinweis auf die beabsichtigte Einschränkung. Die Einschränkung erfolgt erst nach Ablauf dieser Frist. Nachvollziehbar begründete Einwendungen und bereits veranlasste Zahlungen werden vor einer Einschränkung geprüft. Eine vereinbarte und eingehaltene Zahlungsregelung steht einer Einschränkung wegen dieses Rückstands entgegen.
Teilzahlungen verringern den maßgeblichen Rückstand. Ist dieser vollständig ausgeglichen oder durch Rechnungskorrektur erledigt, kann eine später fällig gewordene Forderung keine Einschränkung aufgrund des bisherigen Fristablaufs begründen. Für sie sind die Voraussetzungen und Fristen erneut zu prüfen.
Die Einschränkung erfolgt unter Berücksichtigung der Höhe des verbleibenden Rückstands und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen; sie bleibt auf das erforderliche Maß begrenzt. Der lesende Zugriff auf vorhandene Praxisdaten sowie deren Export oder Herausgabe bleiben möglich. Allein wegen des Zahlungsrückstands werden keine Praxisdaten gelöscht.
9.11 Freischaltung und Vertragsfortbestand
Nach Ausgleich des für die Einschränkung maßgeblichen Zahlungsrückstands oder Abschluss einer entsprechenden Zahlungsvereinbarung wird die aktive Nutzung unverzüglich wieder freigeschaltet.
Eine Einschränkung beendet das Abonnement nicht automatisch. Die Kündigungsmöglichkeiten nach dieser Ziffer bleiben unberührt. Nach einer Vertragsbeendigung richtet sich der weitere Datenzugriff nach Ziffer 15.
Während einer berechtigten Einschränkung wegen Zahlungsrückständen bleibt der vereinbarte Abo-Grundpreis bis zur Vertragsbeendigung geschuldet. Gesetzliche Minderungs- und sonstige Rechte der Kundin bleiben unberührt.
9.12 Ordentliche Kündigung durch MIDWIFELY bei fortbestehendem Zahlungsrückstand
Besteht der für eine berechtigte Einschränkung nach Ziffer 9.10 maßgebliche Zahlungsrückstand nach Ablauf von 28 Kalendertagen seit der tatsächlichen Einschränkung weiterhin, kann MIDWIFELY das Abonnement mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.
Vor der Kündigung werden nachvollziehbar begründete Einwendungen und bereits veranlasste Zahlungen geprüft. Eine vereinbarte und eingehaltene Zahlungsregelung steht der Kündigung wegen dieses Rückstands entgegen. Die Kündigung muss unter Berücksichtigung der Höhe des verbleibenden Rückstands und der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig sein.
Die Kündigung erfolgt in Textform unter Angabe des Beendigungszeitpunkts. Bis dahin gelten die vereinbarten Entgelte und eine weiterhin berechtigte Nutzungseinschränkung fort. Nach Vertragsende entstehen keine weiteren Abo-Grundpreise. Bereits entstandene berechtigte Forderungen bleiben bestehen. Der anschließende Datenzugriff richtet sich nach Ziffer 15.
10. Geld-zurück-Garantie
10.1 MIDWIFELY gewährt für den Einstieg in ein kostenpflichtiges Abonnement eine freiwillige Geld-zurück-Garantie auf den tatsächlich gezahlten Abo-Grundpreis.
Die Garantie gilt einmalig beim ersten kostenpflichtigen Einstieg der Kundin. Bei einem gemeinsam geführten Praxiskonto gilt sie einmalig für die betreffende Praxis. Eine spätere erneute Buchung begründet keinen neuen Garantieanspruch.
10.2 Die Garantie kann durch Kündigung bis zum Ende des ersten vollständigen kostenpflichtigen Kalendermonats in Anspruch genommen werden.
Beginnt das Abonnement während eines Kalendermonats, umfasst die Erstattung sowohl den zeitanteiligen Abo-Grundpreis des Einstiegsmonats als auch den Abo-Grundpreis des darauffolgenden ersten vollständigen Kalendermonats.
Beginnt das Abonnement am ersten Tag eines Kalendermonats, umfasst die Erstattung den Abo-Grundpreis dieses Monats.
10.3 Bei einem kostenpflichtigen Start am 15.11.2026 gilt die Garantie somit für eine Kündigung bis einschließlich 31.12.2026 um 23:59 Uhr. Erstattet werden die tatsächlich gezahlten Abo-Grundpreise für den anteiligen November und den Dezember.
10.4 Für die Inanspruchnahme ist kein zusätzlicher Erstattungsantrag und keine Begründung erforderlich. Die Erstattung wird nach Eingang der fristgerechten Kündigung umgehend veranlasst.
10.5 Die Garantie umfasst ausschließlich den tatsächlich gezahlten Abo-Grundpreis. MIDWIFELY-Gebühren nach Ziffer 7, gesondert vereinbarte Zusatzleistungen und Gebühren aus eigenen Vertragsverhältnissen der Kundin mit externen Anbietern sind nicht Bestandteil dieser freiwilligen Garantie.
Noch unbezahlte Abo-Grundpreise für den von der Garantie erfassten Zeitraum werden erlassen. Bereits erfolgte Erstattungen oder Gutschriften werden berücksichtigt.
Eine Kostenpflicht nach Ziffer 5.9 entsteht nicht allein durch die Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie. Unabhängig davon bereits entstandene gesetzlich ersatzfähige Rückbelastungskosten werden durch die Garantie nicht automatisch aufgehoben. Gesetzliche Erstattungs- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
10.6 Die aktive Nutzung bleibt bei einer ordentlichen Kündigung bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, vorbehaltlich einer berechtigten Einschränkung nach Ziffer 9.8 oder 9.10. Anschließend gilt Ziffer 15.
10.7 Gesetzliche Ansprüche, insbesondere Widerrufs-, Gewährleistungs- und Erstattungsrechte, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
11. Sonderprogramm für werdende Hebammen
11.1 MIDWIFELY bietet werdenden Hebammen während ihres berufsqualifizierenden Studiums oder ihrer Hebammenausbildung ein kostenloses Nutzungsprogramm ohne Abo-Grundpreis an. Die Teilnahme setzt einen zutreffenden Studien- oder Ausbildungsnachweis voraus. Der vereinbarte Programmzeitraum wird bei der Anmeldung mitgeteilt; er geht den allgemeinen Testfristen nach Ziffer 4 vor.
11.2 Voraussetzungen, erforderliche Nachweise, Leistungsumfang und Dauer der kostenlosen oder vergünstigten Nutzung werden bei der Anmeldung zum Sonderprogramm mitgeteilt und vereinbart.
11.3 Die Kundin hat die erforderlichen Nachweise zutreffend vorzulegen und Änderungen mitzuteilen, die ihre Teilnahmeberechtigung betreffen.
11.4 Das Ende der Berechtigung führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Eine anschließende kostenpflichtige Nutzung setzt eine ausdrückliche Buchung voraus. Bei Erfüllung der Voraussetzungen gelten die Berufsstart-Konditionen nach Ziffern 6.6 bis 6.9.
11.5 Ob eine Kundin Unternehmerin oder Verbraucherin ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem tatsächlichen Zweck des Vertragsschlusses. Die Teilnahme am Sonderprogramm allein legt diesen Status nicht fest.
12. Benutzerkonto, Nutzungsrechte und Inhalte
12.1 Die Kundin hat ihre Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Zugänge dürfen nur im vereinbarten Lizenz- und Berechtigungsumfang genutzt werden.
12.2 MIDWIFELY gewährt für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vereinbarten Softwarefunktionen für die eigene Praxis beziehungsweise den vereinbarten Ausbildungszweck.
12.3 Rechte an den von der Kundin eingebrachten Inhalten verbleiben bei ihr beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern.
12.4 Die Kundin räumt MIDWIFELY nur die Rechte ein, die zur vertragsgemäßen Verarbeitung ihrer Inhalte erforderlich sind, insbesondere zur Speicherung, Anzeige, Sicherung und Bereitstellung für einen Export. Eine Nutzung von Praxis- oder Patientinnendaten für davon unabhängige Zwecke wird hierdurch nicht gestattet.
12.5 Die Kundin darf MIDWIFELY nicht für rechtswidrige Handlungen, die Umgehung berechtigter Entgelte oder unbefugte Zugriffe verwenden.
12.6 Eine systematische Übernahme geschützter Plattforminhalte oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig. Gesetzliche Rechte, insbesondere auf Datenexport und Interoperabilität, bleiben unberührt.
13. Fachliche Verantwortung und intelligente Funktionen
13.1 MIDWIFELY unterstützt organisatorische und fachbezogene Arbeitsabläufe. Die Software ersetzt keine eigenständige medizinische oder berufsrechtliche Beurteilung.
13.2 Die Kundin bleibt für die fachliche Richtigkeit ihrer Dokumentation, die tatsächlich erbrachten Leistungen und die Prüfung ihrer Abrechnungen verantwortlich. Gesetzliche und vertragliche Pflichten von MIDWIFELY bleiben hiervon unberührt.
13.3 Automatisch oder mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erzeugte Vorschläge können unvollständig oder fehlerhaft sein. Die Kundin hat diese vor einer fachlichen Verwendung, Übernahme in die Dokumentation oder Übermittlung an Dritte angemessen zu prüfen.
13.4 Für personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Funktionen zu verwenden. In allgemeinen Feedbackfeldern dürfen keine Patientinnendaten übermittelt werden.
14. Verfügbarkeit, Weiterentwicklung und Support
14.1 MIDWIFELY erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt und unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
14.2 Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und technische Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen. Planbare erhebliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
14.3 MIDWIFELY kann die Software weiterentwickeln und technische Anpassungen vornehmen, soweit der vereinbarte wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt und die Änderungen für die Kundin zumutbar sind.
14.4 Wesentliche Einschränkungen vereinbarter Leistungen bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage. Erforderliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder konkreter Sicherheitsrisiken bleiben möglich.
14.5 Für kostenlose Testfunktionen wird keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zugesagt. Eine verbindliche Reaktionszeit für Support besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
14.6 Gesetzliche Rechte wegen einer nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben unberührt.
15. Datenzugriff, Export und Löschung nach Nutzungsende
15.1 Nach Ende einer kostenlosen Testphase ohne anschließendes Abonnement sowie nach Ende eines kostenpflichtigen Abonnements erhält die Kundin für 30 Kalendertage einen kostenlosen lesenden Zugriff auf ihre gespeicherten Praxisdaten.
Die aktive Bearbeitung und Nutzung der regulären Praxisfunktionen ist während dieses Zeitraums deaktiviert.
15.2 Während des lesenden Zugriffs kann die Kundin ihre Daten und Dokumente einsehen und exportieren. Soweit einzelne Inhalte nicht über den regulären Export bereitgestellt werden können, kann die Kundin deren ergänzende Herausgabe anfordern.
15.3 Die Kundin ist dafür verantwortlich, die für ihre beruflichen, gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten benötigten Daten rechtzeitig zu sichern. Der lesende Zugriff ist kein dauerhaftes Archivierungsangebot.
15.4 Nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums werden die im Auftrag der Kundin verarbeiteten Praxisdaten nach Maßgabe der AVV gelöscht, soweit keine entgegenstehenden gesetzlichen Pflichten oder zulässigen abweichenden Vereinbarungen bestehen.
15.5 Gesetzlich erforderliche Wechsel- oder Datenabrufzeiträume nach Ziffer 16 werden durch die vorstehenden Fristen nicht verkürzt. Eine fristgerecht eingeleitete Datenherausgabe wird nicht durch eine vorzeitige Löschung vereitelt.
15.6 Die Behandlung von Sicherungskopien richtet sich nach der AVV und den zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Eine Wiederherstellung nach erfolgter Löschung wird nicht zugesagt.
15.7 Daten, die MIDWIFELY für eigene Vertrags-, Abrechnungs- oder gesetzliche Nachweispflichten verarbeitet, unterliegen den hierfür geltenden Aufbewahrungs- und Löschregeln. Dies begründet keine weitere aktive Nutzung der Praxisdaten.
16. Anbieterwechsel und Datenübertragung
16.1 Die Kundin kann die Übertragung ihrer exportierbaren Daten zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IT-Infrastruktur verlangen. Alternativ kann sie die Beendigung des Dienstes und Löschung ihrer Daten verlangen.
Das Verlangen kann in Textform an kontakt@midwifely.de gerichtet werden.
16.2 Für die Einleitung eines Wechsels gilt keine längere Ankündigungsfrist als die vertragliche monatliche Kündigungsfrist; sie überschreitet in keinem Fall zwei Monate.
MIDWIFELY unterstützt den Wechsel unverzüglich. Der Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage ab Ablauf der maßgeblichen Ankündigungsfrist. Während des Übergangszeitraums bleibt der Vertrag bestehen.
16.3 MIDWIFELY leistet angemessene Unterstützung, erhält die vereinbarte Leistung während des Übergangs aufrecht, wahrt die Sicherheit der Daten und informiert über bekannte Risiken für die Kontinuität des Dienstes.
16.4 Ist die Durchführung innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, informiert MIDWIFELY die Kundin innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens über die Gründe und einen alternativen Übergangszeitraum. Dieser darf sieben Monate nicht überschreiten. Gesetzliche Rechte der Kundin auf Verlängerung bleiben unberührt.
16.5 Übertragbar sind die zur Kundin gehörenden Daten und digitalen Inhalte aus folgenden Kategorien, soweit sie in MIDWIFELY vorhanden sind:
- Praxis- und Kontoeinstellungen sowie Buchungs- und Verfügbarkeitseinstellungen;
- Kontakte, Schwangerschafts- und Kinderdaten;
- Dokumentation, Anamnesen, klinische Notizen und Betreuungsereignisse;
- Rechnungen, Leistungen, Zahlungen und abrechnungsbezogene Nachweise;
- Termine, Terminarten und Fahrten;
- Kursorte, Kursarten, Kurse, Kurstermine, Anmeldungen und Teilnahmen;
- Ausgaben und zugehörige Belege;
- Nachrichten, Kommunikationsverläufe und zugehörige Einstellungen;
- von der Kundin bereitgestellte oder für sie erzeugte Dokumente, Dateien und Anhänge;
- vertragsbezogene Zustimmungs- und Freigabenachweise der Kundin.
Strukturierte Daten werden in einem gängigen maschinenlesbaren Format, insbesondere CSV oder JSON, bereitgestellt. Dokumente und Dateien werden in ihrem vorhandenen Format bereitgestellt. Die Datenbereitstellung begründet keine Garantie für die unmittelbare Importierbarkeit in jedes Fremdsystem.
16.6 Nicht übertragen werden der Quellcode von MIDWIFELY, interne Algorithmen und Modelle, geheime Zugangsdaten von MIDWIFELY sowie interne Sicherheits- und Betriebsinformationen, die Geschäftsgeheimnisse betreffen. Daten anderer Kundinnen werden ebenfalls nicht herausgegeben. Diese Ausnahmen dürfen die Übertragung der exportierbaren Daten der Kundin nicht behindern oder verzögern.
16.7 Nach Abschluss des Übergangszeitraums stehen die exportierbaren Daten mindestens weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit.
Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf dieses Abrufzeitraums werden die exportierbaren Praxisdaten nach Maßgabe der AVV gelöscht, soweit kein zulässiger späterer Löschzeitpunkt vereinbart wurde.
16.8 Nach erfolgreichem Wechsel gilt der Vertrag als beendet. Verlangt die Kundin anstelle eines Wechsels die Beendigung und Löschung, endet der Vertrag nach Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist. MIDWIFELY bestätigt den Beendigungszeitpunkt.
16.9 Für den regulären Datenexport und die nach dieser Ziffer geschuldete Wechselunterstützung erhebt MIDWIFELY kein gesondertes Wechselentgelt. Bis zur Vertragsbeendigung vereinbarte Abo-Entgelte bleiben hiervon unberührt.
17. Datenschutz und Vertraulichkeit
17.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch MIDWIFELY ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
17.2 Soweit MIDWIFELY personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin verarbeitet, gilt die AVV. Vor der Verarbeitung von Patientinnendaten muss die erforderliche AVV abgeschlossen sein.
17.3 Die Kundin bleibt für die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationen und Berechtigungen.
17.4 Vor Aktivierung optionaler Zahlungs- oder Bankanbindungen werden die hierfür maßgeblichen Datenschutzinformationen und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen bereitgestellt.
17.5 Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, unabhängig rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
18. Haftung
18.1 MIDWIFELY haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung.
18.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MIDWIFELY für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18.4 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von MIDWIFELY.
18.5 Die fachliche Prüfpflicht der Kundin begründet keinen pauschalen Ausschluss der Haftung von MIDWIFELY für eigene Pflichtverletzungen.
18.6 Gesetzliche Mängelrechte und zwingende Rechte von Verbraucherinnen bleiben unberührt. Die freiwillige Geld-zurück-Garantie begrenzt keine gesetzlichen Ansprüche.
19. Änderungen der Vertragsbedingungen und Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Schweigen oder die bloße weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung zu einer Änderung.
19.2 Bereits vereinbarte kostenlose Nutzungszeiträume, Ankündigungsfristen und individuelle Sonderkonditionen werden durch eine neue AGB-Fassung nicht ohne wirksame Vereinbarung verkürzt.
19.3 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbraucherinnen bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.
19.4 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
19.5 Werden diese AGB zusätzlich in anderen Sprachen bereitgestellt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.
19.6 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.