Kurzantwort
Das Gebührenverzeichnis Hebammenhilfe ist mehr als eine Preisliste. Es legt fest, welche Leistungen und Regeln zu deiner Rechnung gehören. Und weil sich Kataloge ändern, muss eine alte Rechnung auch Jahre später noch zu ihrem Leistungsdatum passen.
Warum das Datum auf der Rechnung zählt
Gebühren und Regeln ändern sich. Eine Rechnung vom März darf nicht plötzlich mit April-Preisen gelesen werden. Darum gehören Leistungsdatum und Katalogstand zusammen - gut zu sehen am Wechsel zum Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026.
Was eine Prüfung vor dem Versand dir zeigt
Je nach Position und Programm zum Beispiel:
- ob alle Pflichtangaben zur Position dabei sind (etwa Kilometer beim Wegegeld oder Steigerungsfaktor bei Privat)
- ob Mengen und Zeiträume stimmen
- ob Kombinationen zusammenpassen
- ob IK und Versichertendaten vollständig sind
- ob die Zuschlagszeiten der Leistung (Abend, Nacht, Wochenende) richtig liegen - das ist etwas anderes als Wegegeld
Zum Wegegeld selbst seit 01.04.2026: keine Tag-/Nacht-Unterscheidung mehr, keine alten Kurzstrecken-Pauschalen; abrechenbar sind die Nummern 50100–50400 (alles Genauere steht im Wegegeld-Ratgeber).
So eine Warnung ist eine Hilfe, kein Urteil. Ob deine Rechnung stimmt, entscheidest du.
Privat und IGeL extra
Privat- und IGeL-Leistungen laufen nach eigenen Vereinbarungen und gehören nicht in dieselbe Kassen-Datei. Gute Software hält diese Wege sauber auseinander, damit nichts versehentlich bei der falschen Stelle landet.
Kurz gesagt
Behandle das Gebührenverzeichnis als Regelwerk, nicht als Preisliste. Dann wird Abrechnung verständlicher - und gute Software zeigt dir die passende Position und meldet sich bei Lücken, bevor die Rechnung rausgeht.
FAQ
Woher kommt der Katalog?
Aus dem gültigen Hebammenhilfevertrag bzw. den veröffentlichten Positionsverzeichnissen auf GKV-Seite.
Bleiben alte Rechnungen nach einem Katalogwechsel gültig?
Ja - so, wie sie damals richtig waren, mit dem damaligen Stand. Neue Leistungen nimmst du nach dem aktuellen Katalog.