Kurzantwort
Das Wegegeld bezahlt deinen Weg zum Hausbesuch - nicht den Besuch selbst. Seit dem Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026 gilt eine einheitliche Vergütung pro Kilometer: keine Tag-/Nacht-Unterscheidung mehr beim Wegegeld, und die früheren Pauschalen für kurze Wege bis zwei Kilometer sind weg. Übrig bleiben: Kilometer zählen, passende Nummer wählen - und bei langen Strecken eine Begründung dazuschreiben.
Zuschläge für Abend, Nacht und Wochenende gibt es weiterhin. Aber die gehören zur Leistung, nicht zum Weg. Beides sauber trennen, dann passt die Rechnung.
Was sich 2026 geändert hat
Die AOK-FAQ zum Hebammenhilfevertrag (Frage 16) sagen es schlicht: Die Abrechnung des Wegegelds wurde vereinfacht. Weggefallen sind die Pauschalen für Wege bis zwei Kilometer und die Unterscheidung zwischen Fahrten zur Tag- oder Nachtzeit.
Stattdessen nimmst du die Nummern aus dem Vergütungsverzeichnis (Stand Anlage 1.1 Abschnitt 2, ab 01.04.2026):
| Nummer | Bedeutung | Vergütung (laut Verzeichnis) |
|---|---|---|
| 50100 | Wegegeld je Kilometer (einzelne Fahrt) | 0,97 € je Kilometer |
| 50200 | anteiliges Wegegeld je Kilometer (mehrere Frauen auf einem Weg / Tour) | 0,97 € je Kilometer |
| 50300 | Maut, Fähre, Begleitfahrt nach Vertrag | tatsächliche Kosten (Beleg dazu) |
| 50400 | öffentliche Verkehrsmittel | 3,37 € pauschal je Fahrt |
Die Beträge stehen im veröffentlichten Vergütungsverzeichnis der Vertragspartner. Sie können sich in späteren Anlagen ändern - im Zweifel gilt immer die aktuelle PDF-Fassung, nicht dieser Artikel.
Welche Strecke zählt?
Laut Vergütungsvereinbarung (§ 11 Wegegeld) und AOK-FAQ Q16 gilt in der Regel:
- Grundsatz: die einfache Strecke bis 25 Kilometer zum Hausbesuch.
- Ausnahmen bis höchstens 50 Kilometer (einfache Fahrt) nur in drei Fällen - das ist eine geschlossene Liste:
- geplante Geburt zu Hause (einschließlich der Betreuung drumherum in Schwangerschaft und frühem Wochenbett),
- Vertretung einer anderen Hebamme, oder
- keine Hebamme im Umkreis von 25 Kilometern zu haben.
Die Gründe - bei Vertretung auch der Name der vertretenen Kollegin - kommen mit auf die Abrechnung. Was nicht auf der Liste steht, zählt nicht als Ausnahme.
In MIDWIFELY: Trägst du beim Kind den geplanten Geburtsort „Zuhause“ ein (Betreute → Kind bearbeiten), brauchst du für Wegegeld über 25 km von der Schwangerschaft bis zum 10. Lebenstag keine eigene Begründung: MIDWIFELY vermerkt „Geplante Hausgeburt“ auf der Abrechnung. In allen anderen Fällen hinterlegst du den Grund einmal bei der Betreuten (z. B. eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse, die Vertretung mit Namen oder „keine Hebamme im Umkreis“); MIDWIFELY trägt ihn dann bei jedem Wegegeld über 25 km auf die Abrechnung ein. Alternativ schreibst du ihn in die Begründung der Position.
Außerdem (Auswahl aus dem Vertrag):
- Abrechenbar ist die kürzest mögliche Strecke zum Hausbesuch.
- Wege zu Sprechstunden und Kursen in Räumen sowie zu Klinik-Diensten zählen nicht.
- Bei mehreren Frauen auf einem Weg wird die Gesamtstrecke aufgeteilt und mit 50200 abgerechnet.
- Wer mit Bus oder Bahn fährt, nimmt 50400 - nicht zusätzlich Kilometer mit dem Auto.
Das ist Vertragslesart, keine Beratung für deinen Einzelfall. Bei Grenzgeschichten lohnt der Blick in Vertrag und FAQ - und notfalls ein Anruf beim Berufsverband.
Was du dir direkt nach dem Besuch notierst
- Start und Ziel (Praxis oder letzter Stopp → Frau)
- einfache Strecke in Kilometern - und ob es eine Tour mit anderen Frauen war
- welche Betreuung den Weg ausgelöst hat
- ob 50100, 50200, 50300 oder 50400 passt
- bei Strecken über 25 Kilometer: welcher Ausnahmegrund greift - plus Beleg
Uhrzeit und Wochentag brauchst du trotzdem: für die Zuschläge der Leistung (Nacht, Samstag ab 12 Uhr, Sonn- und Feiertag). Nur für das Wegegeld selbst spielt Tag oder Nacht keine Rolle mehr.
Wo es gern schiefgeht
- Wegegeld ohne die dazugehörige aufsuchende Leistung
- Kilometer später aus dem Kopf geschätzt - dann passen Fahrtenbuch und Rechnung nicht mehr zusammen
- aus alter Gewohnheit weiter Tag/Nacht oder Kurzstrecken-Pauschale gedacht
- Zuschläge der Leistung mit dem Wegegeld vermischt
- über 25 Kilometer ohne Grund aus dem Katalog abgerechnet
- Tour-Anteil (50200) und Einzelfahrt (50100) durcheinandergebracht
Wie es im Alltag klappt
Häng Kilometer und Wegegeld in MIDWIFELY an die Leistung bzw. an die bestätigte Fahrt. Fahrtenbuch und Tagesabschluss halten Route, Besuch und Nummer zusammen - damit du am Freitagabend nicht die ganze Woche rekonstruieren musst.
Zur Einordnung: MIDWIFELY bereitet Rechnung und geprüfte Datei vor. GKV-Abrechnung mit ITSG-Zertifizierung. Für den Echtbetrieb bei nahezu allen Krankenkassen und Abrechnungszentren zugelassen. Welche Nummer und welche Kilometer stimmen, entscheidest du - die Verantwortung bleibt bei dir.
Quellen
Stand der Prüfung: 20.09.2026. Verbindlich sind die Vertragstexte der Partner, nicht dieser Artikel.
- AOK FAQ Hebammenhilfevertrag - Q16 Wegegeld (Tag-/Nacht-Unterscheidung und Kurzstrecken-Pauschalen entfallen; 25/50-Kilometer-Regeln)
- GKV-Spitzenverband - Hebammenhilfevertrag
- AOK Anlage 1.1 Abschnitt 2 - Vergütungsverzeichnis (PDF) (50100–50400, 0,97 € je Kilometer, 50400 3,37 €)
- AOK Anlage 1.1 Abschnitt 1 - Vergütungsvereinbarung (PDF) (§ 11 Wegegeld, Ausnahmegründe bis 50 Kilometer)