Kurzantwort
Die Versichertenbestätigung (VB) hält fest: Diese Hebammenleistung hat stattgefunden, und die Frau bestätigt das mit ihrer Unterschrift. Sie ist ein wichtiger Beleg für deine Abrechnung. Ob die Kasse die Leistung übernimmt, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Wann du sie brauchst
- meist direkt nach dem Termin oder zeitnah danach
- wenn die Frau die Versicherung wechselt oder in eine neue Betreuungsphase kommt
- wenn Kasse oder Verfahren die Bestätigung für die Abrechnung verlangen
Papier, Foto, PDF und elektronisch
- Papier: die bekannten Formulare (Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Kurse, Beleghebamme) sind weiter Alltag
- Foto oder Scan: spart Tipparbeit — schau trotzdem einmal selbst drüber, bevor du abrechnest
- PDF bei Videobetreuung: Laut AOK-FAQ (Frage 17, Stand geprüft 20.09.2026) dürfen Bestätigungen für Videobetreuungen digital als PDF geführt und eigenhändig unterschrieben werden (z. B. am Tablet oder Handy) — verschickt als Ausdruck oder, wo vorgesehen, im Bildverfahren. Bei reinen Video-Kursen (Geburtsvorbereitung, Rückbildung) reicht die einmalige Unterschrift nach der letzten Einheit.
- Elektronisch (eVB): hängt noch von Kasse und Teststrecke ab — flächendeckend läuft das nicht
Wo es oft hakt
- falsches oder altes Formular erwischt
- Stammdaten oder Versichertennummer unvollständig
- Scan übernommen, ohne noch einmal zu prüfen
- VB und Rechnung passen zeitlich oder inhaltlich nicht zusammen
Wie MIDWIFELY dir hilft
MIDWIFELY bereitet Papier-Bestätigungen für dich vor und übernimmt Daten aus Foto oder Scan. Du prüfst die Angaben und schaust, dass Formular und erbrachte Leistung zusammenpassen. Elektronische Wege laufen kassenweise und teils als Vorschau.
FAQ
Reicht ein Foto der VB?
Zum Übertragen der Daten ja. Vor der Abrechnung prüfst du die Angaben trotzdem selbst — und stellst sicher, dass die Leistung wirklich bestätigt ist.
Läuft eVB schon überall?
Nein. Einzelne Kassen und Teststrecken gibt es; als Standard darfst du das nicht voraussetzen.
Brauche ich die VB schon vor dem ersten Hausbesuch?
Nicht unbedingt. Die VB bestätigt eine Leistung, die schon stattgefunden hat — unterschrieben wird sie deshalb meist direkt danach. Vor dem ersten Besuch klärst du vor allem Versichertendaten und die Vorgaben der Kasse.